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MARKTGEMEINDERAT: Sitzung vom 26. Mai 2020
(27.05.2020)Enttäuscht waren einige Besucher der letzten Marktgemeinderatssitzung, denn die Tagesordnungspunkte zu Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Schönderling waren kurzfristig gestrichen worden. Allerdings wurden sie dann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt und Bürgermeister Bernold Martin stellte anschließend für diese Punkte die Öffentlichkeit her. Demnach würden sich die derzeitigen Baukosten auf 778.000 € belaufen. Allerdings hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in seiner Stellungnahme noch eine ganze Reihe von Auflagen und Hinweisen zu den Planungen gegeben, wie z.B. eine Dacheindeckung mit Ziegeln oder andere Fensterformate. Die Gemeinde wird nun ihre Antwort an das ALE schicken und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Ansonsten bestimmten Bauanträge die Tagesordnung. Der Antrag von Gerald Martin auf Teilabriss einer Scheue und Wiederaufbau als Lagerhalle, war wegen der Corona-bedingten Maßnahmen bereits vom Landratsamt genehmigt worden; wegen der Lage des Vorhabens im Überschwemmungsgebiet der Schondra war dazu auch die Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt notwendig.
Karin und Peter Schönstein erweitern die vorhandene Dachgeschosswohnung durch Anbau eines Kinderzimmers. Christiane Mann wird einen bestehenden Schuppen abreißen und durch eine Garage mit Abstellraum ersetzen.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird Bastian Markert im Gewerbegebiet Schildeck 2 eine Produktionshalle mit Büro- und Sozialräumen errichten; die Grundfläche beträgt 30 x 23 Meter.
Bei den vorgelegten Bebauungsplänen „Eller V“ und „Bergfeld III“ der Gemeinde Oberleichtersbach sah das Gremium die Belange der Marktgemeinde nicht berührt, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde; das gleiche gilt für die 1.Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Ortschaft“ im OT Stangeroth des Marktes Burkardroth.
Außerdem hat sich der Marktgemeinderat der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung angeschlossen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in den ortsansässigen Betrieben abzufedern. Auf Antrag kann die Gewerbesteuer für einen Zeitraum von drei Monaten für Betriebe, die durch die Corona-Krise wirtschaftlich belastet werden, zinslos gestundet werden. Daneben soll bei betroffenen Betrieben auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden. Das Antragsformular wird auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Verfügung gestellt.
(Oswald Türbl)