VG BAD BRÜCKENAU: Bauanträge online einreichen

01.12.2023
Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau informiert: 
Bauantrag: Digital einreichen statt Papier ausdrucken 

 

Ab Januar 2024 können Bauanträge im Landkreis Bad Kissingen digital eingereicht werden, damit wechselt auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Antragsunterlagen. Antragsmappen und Baupläne ausdrucken und bei der Gemeinde einreichen – Schnee von gestern! Ab 1. Januar 2024 kann man seinen Bauantrag digital beim Landratsamt Bad Kissingen Bauamt, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen, einreichen. Für wenige Anträge (u.a. Genehmigungs-Freistellungsverfahren in Papier) gelten Ausnahmen – hier erfolgt die Antragstellung weiter bei der Gemeinde. Vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr wurden Online-Assistenten entwickelt, welche das Ausfüllen der Antragsunterlagen und Hochladen der bereits digital erstellten Pläne begleiten und unterstützen sollen. Voraussetzung für die Eingabe ist ein elektronisches Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“), das von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern beantragt werden muss. „Wir verbessern damit unseren Bürgerservice, denn Bauanträge können sowohl einfacher als auch schneller gestellt und bearbeitet werden“, unterstreicht Landrat Thomas Bold die Wichtigkeit des Digitalen Bauantrags, „die Antragstellung erfolgt vollständig online über den Browser. Diese digitale Einreichung ist ausreichend, man muss den Antrag nicht noch zusätzlich ausdrucken.“ Bauvorlageberechtigte Entwurfsverfassende, darunter Fachleute aus dem Architektur- und Ingenieurwesen, haben somit ab Januar die Möglichkeit, Bauanträge im Landkreis Bad Kissingen (für das Stadtgebiet Bad Kissingen ist die Große Kreisstadt Bad Kissingen zuständig) digital abzuwickeln. Damit ändert sich ab Januar 2024 auch ganz klar die Zuständigkeit für die Entgegennahme, sowohl für digitale als auch für Papieranträge - welche natürlich auch weiterhin eingereicht werden können. Wo früher Bauwillige mit ihren Vorhaben samt Plänen - in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt - bei der Gemeinde vorstellig werden mussten, ist jetzt als Eingangsbehörde das Bauamt im Landratsamt zuständig. Ausnahmen von dieser Regel sind das Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge auf isolierte Abweichungen, sofern diese in Papierformat gestellt werden – hier erfolgt die Antragstellung weiterhin bei der Gemeinde. Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen beim Landratsamt unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Trotz des Wechsels der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge rät das Landratsamt Bad Kissingen Bauwilligen - insbesondere bei Bauvorhaben in BebauungsplanGebieten - vorab Kontakt mit der Bauverwaltung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen. Mit Einführung des digitalen Bauantrages bietet der Landkreis Bad Kissingen zusätzlich eine digitale Vorgangsauskunft an. Hier können sich Antragstellende auf einem Online-Portal über den aktuellen Verfahrensstand informieren und Einsicht in die eingereichten Unterlagen nehmen. Die Zugangsdaten werden mit der schriftlichen Bestätigung über den Eingang des Bauantrages mitgeteilt. Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen bzw. unter dem Kurzlink kg.de/bauantrag Ebenfalls steht Ihnen für weitere Fragen rund um den digitalen Bauantrag die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau, Frau Reith, Tel. 09741 911911, E-Mail: , jederzeit zur Verfügung