Stellungnahme einer Mehrheit des Gemeinderates Schondra zur Wahl des zweiten Bürgermeisters
Mit Erstaunen nehmen wir als Gemeinderäte der Marktgemeinde Schondra wahr, wie sich unser Bürgermeister Bernold Martin in einem Interview zur derzeitigen Situation des Gemeinderates äußert. Dabei nimmt er Bezug auf das eingestellte Disziplinarverfahren. Auslöser für das Verfahren sei ein Fehlverhalten seinerseits gewesen, wo er „in der Corona-Zeit eine Unterschrift geleistet habe, die ich ohne Zustimmung des Gemeinderates nicht hätte leisten dürfen.“ Inhaltlich ging es dabei um eine Befreiung eines Baubewerbers von den im Bebauungsplan festgesetzten Vorgaben bzw. eine Abweichung von einem Beschluss des Gemeinderates.
Es geht primär nicht um diese Unterschrift, sondern vor allem um den Umgang mit dieser Unterschrift im Gemeinderat. Hier wurde dem Gemeinderat gegenüber seitens des Bürgermeisters zunächst bewusst erklärt, dass er keine Unterschrift geleistet habe, dass er ein solches Schriftstück nicht kenne und dieses als Fälschung dargestellte. Erst nach einer Zuspitzung im Gremium und Sichtung der Originalunterlagen durch Dritte hat der Bürgermeister eingeräumt, dass er die Unterschrift geleistet und somit bewusst einen Beschluss des Gemeinderates vorsätzlich missachtet bzw. ohne Zuständigkeit abgeändert hat.
Hinzu kommt, dass im angestrebten Disziplinarverfahren neben dem oben dargestellten Sachverhalt noch weitere Mängel in der Amtsführung des Bürgermeisters vom Gemeinderat angemahnt wurden, die aber von der Disziplinarbehörde der Landesanwaltschaft Bayern nicht weiter verfolgt wurden.
Aus Sicht des Gemeinderates werden Sitzungen unzureichend vorbereitet, so dass oft eine Beschlussfassung nicht möglich ist. Zudem sind notwendige Fakten oft nicht bekannt. Hieraus ergibt sich, dass Projekte allenfalls geplant werden, aber nicht zur Umsetzung kommen. Als signifikantes Beispiel sei hier die Weiterentwicklung der Wasserversorgung genannt. Strategietreffen werden seitens des Bürgermeisters abgelehnt, so dass eine Weiterentwicklung der Gemeinde blockiert wird.
Zudem wurde die Entlastung zu den Jahresrechnungen 2018 und 2020 verweigert, da verschiedene Prüfungserinnerungen trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch nicht abgearbeitet wurden. Der Bürgermeister hat die Chance zur Nachbesserung bislang noch nicht genutzt. Die Jahresrechnungen 2021 und 2022 wurden dem Gemeinderat noch nicht vorgelegt.
Aufgabe des Gemeinderates ist es, den Bürgermeister in seinen Amtsgeschäften zu unterstützen, aber auch zu kontrollieren. Dies kann aber nur geschehen, wenn der Gemeinderat wahrheitsgemäß über die in den Sitzungen zu behandelnden Sachverhalten informiert wird. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeinderat ist deshalb unbedingte Voraussetzung für eine effektive Arbeit für die Marktgemeinde Schondra.
Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister Martin und den Gemeinderäten der Marktgemeinde Schondra ist seit Monaten schwer belastet. Deshalb ist derzeit niemand aus dem Gemeinderat bereit für das Amt des zweiten Bürgermeisters zu kandidieren.