Markt Schondra: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13.4.2021
Den Neubau einer Lager und- Abstellhalle auf dem Grundstück im Baumgarten 22 im Gewerbegebiet Schildeck II hat der Marktgemeinderat in seiner letzten Sitzung genehmigt. Der Antrag entspricht inhaltlich dem Antrag auf Vorbescheid, den das Gremium im Februar bereits genehmigt hatte. Errichtet werden soll eine 42 m x 37 m große Halle mit einer Höhe von 9 Metern. Auf Anregung von Jürgen Metz (FWG Singenrain) und Andreas Martin (CBB) wird in dem Beschluss nochmals der Einbau einer Drosseleinrichtung und Stauraummöglichkeit zur Regenwasserrückhaltung gefordert.
Genehmigt wurde auch ein Tekturplan, der mit dem Bau einer Garage in der Brunnenstraße in Schondra notwendig geworden war.
Gegen den Bebauungsplan „Eller V“ der Gemeinde Oberleichtersbach gab es keine Einwände, da das Gremium die Belange des Marktes Schondra nicht berührt sah.
Auf Anregung der Bauverwaltung verabschiedete das Gremium folgenden Grundsatzbeschluss: Für Wohngrundstücke gilt eine zweijährige Bauverpflichtung mit einem Wohnhaus. Ansonsten nimmt die Gemeinde ihr Wiederkaufsrecht wahr und erhebt zusätzlich eine Rückabwicklungspauschale in Höhe von 500 €.
Mit kleinen redaktionellen Änderungen erließ der Gemeinderat die 2.Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.
Bürgermeister Bernold Martin (CSU) informierte das Gremium über eine Erstattung nach dem Kommunalabgabengesetz. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Lindenstraße“ mit einer Gesamtsumme von 43.621 € erhält die Gemeinde eine Ersatzzahlung in Höhe von 28.263 €.
Außerdem erhält die Gemeinde eine freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken. Danach wird die Restaurierung des Steinkreuzes in Schönderling mit 338 € unterstützt.
Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Heppengraben“ ist noch nicht möglich, da u.a. die Schlussrechnung noch nicht vorliegt.
Bericht: Oswald Türbl
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